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Die vorliegende Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Frage, ob weibliche Führungskräfte aufgrund spezieller Führungskompetenzen auf den langfristigen Unternehmenserfolg einzahlen. Besondere Beachtung findet hierbei der Faktor der Emotionalen Intelligenz. Nach wie vor ist der Anteil weiblicher Führungskräfte auf deutschen Managementebenen auffallend gering. Um ein Verständnis für die Hintergründe dieser Thematik zu entwickeln, werden zunächst die Ursachen geschlechtsbedingter Differenzierungen erläutert. Die wesentlichen Erkenntnisse entstammen dem Bereich der Geschlechterforschung. Im Anschluss werden diese im Kontext der Führung beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Frage, ob und inwiefern sich ein potentieller weiblicher Führungsstil von der als männlich geltenden Führung unterscheidet. Im weiteren Verlauf des Artikels wird das Phänomen der Emotionalen Intelligenz im Detail betrachtet. Dieses gilt im Kontext der Führung seit geraumer Zeit als Erfolgsfaktor. Ob und inwiefern diese Annahme tatsächlich Bestand hat, soll daher zunächst herausgestellt werden. Abschließend wird geprüft, ob es sich bei der Emotionalen Intelligenz um eine vorwiegend weibliche Kompetenz handelt
This research paper discusses how RFID technology could improve current deposit bottle logistic processes in food retailing and which obstacles impede successful implementations. Research Methodology include desk research: Library, EBSCOhost, wiso.net, Google Scholar, Scientific Journals, Statista, SpringerLink. Implementation of RFID is potentially beneficial, but same obstacles remain outlook. To validate the conclusion further studying and practical proof of concept are necessary. Contributions: supply chain management, return logistics, food retail, beverage industry
In recent years, the retail virtual store has become the main trend in social services. More and more people tend to shop in retail virtual stores. With the development of 3D virtual reality, this trend is getting stronger and stronger. Therefore, the development prospect of virtual retail stores has attracted much attention. This paper examines the impact of companies' and users' popularization of helmet gadgets on in-store traffic and analyzes how virtual reality (VR) could enhance the customer experience throughout the shopping trip. A qualitative research design has been used, which also included conversations with both professionals and consumers. Moreover, this paper seeks to break new ground by attempting to use the current literature to help predict future directions and trends for online shopping.
Der Erbbauzins ist bei kommunalen Erbbaurechten sowohl eine zentrale Stellgröße für die Wirtschaftlichkeit als auch von kommunalwirtschafts- und beihilferechtlicher Relevanz. Er wird zumeist ermittelt, indem ein geeigneter Erbbauzinssatz auf den Bodenwert angelegt wird. Der Erbbauzinssatz sollte dabei marktgerecht sein. Sowohl die Ableitung des Erbbauzinssatzes aus dem Primärmarkt (erstmalige Ausgabe von Erbbaurechten) wie aus dem Sekundärmarkt (Weiterverkäufe) ist aber zumindest bei Erbbaurechten für Mehrfamilienhäuser derzeit kaum sinnvoll zu diesem Zwecke durchzuführen. Auch der Liegenschaftszinssatz ist ungeeignet, da er aus einem Modell für Volleigentum mit einer vollkommen anderen Risiko-/Rendite-Konstellation abgeleitet wird. Daher wird für eine stärkere Anwendung ökonomisch basierter Verfahren plädiert und hierbei ein kapitalmarktorientiertes Mark-to-Model-Verfahren dargestellt. Erste überschlägige Ermittlungen legen zudem die Orientierung an langfristigen Baufinanzierungssätzen als Daumenregel nahe. Regelmäßig dürften von Kommunen für die Ermittlung von marktgerechten Erbbauzinssätzen öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Grundstückssachverständige betraut werden, denen die betreffenden Verfahren jedoch oftmals fremd sind. Auch stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit, da sie sich als Best Practice-Verfahren bislang nicht etabliert haben. Daher wäre dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber anzuraten, die Ermittlung marktgerechter Erbbauzinssätze ausdrücklich zu regeln und dabei jenseits von Mark-to-Market-Verfahren weitere geeignete ökonomisch gestützte Methoden wie auch empirisch abgesicherte „Daumenregeln“ zuzulassen.