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Institut
In Deutschland findet die Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen sehr oft unter politischen Gesichtspunkten, aber wenig am Markt orientiert statt. Die Akzeptanz des Erbbaurechts leidet hierunter. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Festlegung des Erbbauzinses, der angesichts des niedrigen Zinsniveaus oft als unangemessen empfunden wird. Andererseits stellt sich die Ableitung „marktgerechter“ Erbbauzinsen im Vergleichswege schwierig dar. Im Beitrag wird daher ein praxisbezogener, auf der Kapitalmarkttheorie basierender Ansatz für die Festlegung marktgerechter Erbbauzinsen dargestellt. Wichtig ist dabei die Verschiebung der Rendite/Risiko-Position, die sich aufgrund der Bestellung von Erbbaurechten gegenüber Volleigentum ergibt. Sowohl der Erbbauverpflichtete wie auch der Erbbauberechtigte dürfen sich diesbezüglich nicht schlechter als bei Volleigentum stellen. Diese Anforderung wird durch die Sharpe Ratio konkretisiert. Damit sich der Erbbauberechtigte nicht gegenüber Volleigentum verschlechtert, bedarf es einer „Subventionierung“ seiner Rendite. Es wird gezeigt, dass dies durch den Erbbauberechtigten ohne Einbußen in seiner Rendite/Risiko-Position gegenüber Volleigentum geschehen kann. Auf Grundlage dieser Überlegungen werden Mindestrenditeforderungen für den Erbbauberechtigten und Höchstsätze für den Erbbauverpflichteten kalkuliert, die sich auf die Bodenwerte beziehen.
Der Erbbauzins ist bei kommunalen Erbbaurechten sowohl eine zentrale Stellgröße für die Wirtschaftlichkeit als auch von kommunalwirtschafts- und beihilferechtlicher Relevanz. Er wird zumeist ermittelt, indem ein geeigneter Erbbauzinssatz auf den Bodenwert angelegt wird. Der Erbbauzinssatz sollte dabei marktgerecht sein. Sowohl die Ableitung des Erbbauzinssatzes aus dem Primärmarkt (erstmalige Ausgabe von Erbbaurechten) wie aus dem Sekundärmarkt (Weiterverkäufe) ist aber zumindest bei Erbbaurechten für Mehrfamilienhäuser derzeit kaum sinnvoll zu diesem Zwecke durchzuführen. Auch der Liegenschaftszinssatz ist ungeeignet, da er aus einem Modell für Volleigentum mit einer vollkommen anderen Risiko-/Rendite-Konstellation abgeleitet wird. Daher wird für eine stärkere Anwendung ökonomisch basierter Verfahren plädiert und hierbei ein kapitalmarktorientiertes Mark-to-Model-Verfahren dargestellt. Erste überschlägige Ermittlungen legen zudem die Orientierung an langfristigen Baufinanzierungssätzen als Daumenregel nahe. Regelmäßig dürften von Kommunen für die Ermittlung von marktgerechten Erbbauzinssätzen öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Grundstückssachverständige betraut werden, denen die betreffenden Verfahren jedoch oftmals fremd sind. Auch stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit, da sie sich als Best Practice-Verfahren bislang nicht etabliert haben. Daher wäre dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber anzuraten, die Ermittlung marktgerechter Erbbauzinssätze ausdrücklich zu regeln und dabei jenseits von Mark-to-Market-Verfahren weitere geeignete ökonomisch gestützte Methoden wie auch empirisch abgesicherte „Daumenregeln“ zuzulassen.
Im Oktober 2019 veröffentlichte die Amerikanische Psychologische Gesellschaft APA die siebte, überarbeitete Auflage ihres Publikationshandbuchs "Publication Manual of the American Psychological Association". In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundregeln des enthaltenen Zitierregelwerks vorgestellt, ergänzt um eine Einführung in das Zitieren. Einige wenige Regeln wurden der deutschen Grammatik angepasst (z. B. hinsichtlich Kommasetzung vor "&").
Inhalt:
1. Zitieren: Einleitung
2. Zitieren: Definitionen, Grundregeln und Plagiate
3. Zitiersysteme: Klassifikation
4. Zitiersysteme: APA – ein erster Eindruck
5. Text: Kurzbelege gestalten und platzieren
6. Text: sinngemäße Zitate
7. Text: direkte Zitate
8. Literaturverzeichnis: Inhalt und Sortierung (allgemein)
9. Literaturverzeichnis: Autor-Element (allgemein)
10. Literaturverzeichnis: Datum-Element (allgemein)
11. Literaturverzeichnis: Titel-Element (allgemein)
12. Literaturverzeichnis: Quellen-Informations-Element (allgemein)
13. Literaturverzeichnis: Quellen-DOI/URL-Element (allgemein)
14. Literaturverzeichnis: Schriftwerke
14.1 Periodika (Beiträge in Zeitschriften, Zeitungen etc.)
14.2 Bücher (Fach-, Lehrbücher, Sammel-, Nachschlagewerke u. Ä.)
14.3 Beiträge in Sammel- und Nachschlagewerken
14.4 Berichte und graue Literatur
14.5 Tagungs- und Konferenzbeiträge
14.6 Dissertationen und Abschlussarbeiten
14.7 Rezensionen und Besprechungen (in Periodika oder Blogs)
14.8 Unveröffentlichte und informell veröffentlichte Werke
14.9 Normblätter
14.10 Patentschriften
14.11 Spezial: Juristische Texte
15. Datensätze, Software und Tests
15.1 Datensätze
15.2 Software, mobile Apps, Apparaturen und Ausrüstung
16. Tests, Skalen und Messinstrumente
17. Audiovisuelle Medien
17.1 Audiovisuelle Werke (allgemein)
17.2 Ton-Bild-Werke (Filme etc.)
17.3 Tonwerke (Musikalben etc.)
17.4 Bildwerke (Karten etc.)
18. Online-Medien
18.1 Soziale Medien
18.2 Webseiten und Websites
19. Abbildungszitate gemäß APA
20. Zitiersysteme: APA-Handbuch und -Zitierhilfen
21. Zitiersysteme: Alternativen
22. Extra: Tipps für das Zusammenstellen einer Literaturgrundlage
Erbbaurechte werden in den letzten Jahren zwar wieder verstärkt verwendet, führen aber immer noch ein Nischendasein. Bei Erbbaurechten findet eine Aufspaltung der Eigentumsrechte an der Immobilie statt. Hierdurch entstehen einerseits zusätzliche Kontroll- und Durchsetzungskosten, andererseits auch Eingriffe in die Verfügungsrechte des Erbbauberechtigten. Beides führt zu Wertabschlägen, mit denen Volleigentum nicht belastet ist. Dies belastet sowohl die Rendite als auch die Möglichkeiten, bezahlbaren Wohnraum über Erbbaurechte zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommen Nachteile bei der Veräußerbarkeit und der Beleihbarkeit von Erbbaurechten. Auf der anderen Seite können Erbbaurechte als ein Instrumentarium zur Reallokation von Investitionsrisiken auf den Erbbaurechtnehmer verstanden werden. Marktgerechtigkeit vorausgesetzt, sinken die Renditeforderungen der Erbbaurechtgeber stärker ab, als die Renditeforderungen der Erbbaurechtgeber ansteigen. Hierdurch entstehen u. U. beträchtliche Diskontierungsgewinne, die bei Volleigentum nicht generiert werden und die eine Überkompensation der Nachteile des Erbbaurechts bewirken können. Allerdings erlaubt es die Art und Weise, wie in Deutschland Erbbaurechte angewandt werden aber nicht, diesen potenziellen Mehrwert tatsächlich auszuschöpfen. Es werden Modelle aufgezeigt, die diese Anwendungsprobleme auf einfache Weise beheben.
Die Erstellung von technischen Gebäudebestandsaufnahmen im Rahmen von Sanierungsfahrplänen bei der Ingenieurgesellschaft TRAGWERK in Trier erfolgt derzeit handschriftlich auf mehrseitigen PDF-Checklisten. Die handschriftliche Erfassung bringt jedoch den Nachteil mit sich, dass die Notizen in einer Nachbereitungsphase im Büro in eine digitale Form überführt werden, was zeitaufwändig ist. Ebenso führen die handschriftlich ausgefüllten Checklisten teilweise zu ungenauen und unvollständigen Bestandsaufnahmen und erschweren die Zusammenarbeit mehrerer Mitarbeiter an einem Projekt. Das Ziel dieser Bachelorarbeit ist die Entwicklung eines offline-fähigen Softwaresystems zur digitalen Erstellung von technischen Gebäudebestandsaufnahmen. Diese Lösung soll die beschriebenen Probleme eliminieren, die Nutzungsanforderungen erfüllen und nach Abschluss der Arbeit im Arbeitsalltag des Praxispartners verwendet werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein nutzerzentriertes, iteratives Entwicklungsvorgehen angewendet. Durch Feldstudien zur Analyse des Arbeitsablaufs und der Durchführung einer Nutzungskontextanalyse werden Nutzungsanforderungen an die Software abgeleitet. Ein Konzept in Form von Wireframes unterstützt die Implementierung, die schrittweise durch formative Nutzungstests evaluiert und verbessert wird. Die Nutzungskontextanalyse ergab, dass die Mitarbeiter und zukünftigen Nutzer der Software in zwei rollenbasierte Benutzergruppen eingeteilt werden können: Datenerfasser, die vor Ort offline mit einem iPad arbeiten, und Projektbearbeiter, die im Büro am PC den Sanierungsfahrplan erstellen. Die Evaluation durch Nutzungstests zeigte, dass die entwickelte Web- und iOS-App die Effizienz des Prozesses durch strukturierte digitale Formulare mit Handschrifterkennung, Auswahlfeldern, duplizierbaren Formulargruppen und bedingten Feldern erhöht. Dies verbessert die Vollständigkeit und Genauigkeit der Datenerfassung, beschleunigt die Projektbearbeitung im Büro und erleichtert die Zusammenarbeit mehrerer Mitarbeiter an einem Projekt.
Die Umbenetzungsagglomeration bietet die Möglichkeit einer Trennung nach zwei Partikeleigenschaften. Hierbei wird nach den Benetzungseigenschaften des Feststoffs in Bezug zur Suspensions- und Bindeflüssigkeit getrennt und nach der Größe. Ziel dieser Arbeit ist, die Reinheit der entstehenden Graphitagglomerate in einer Mischung mit Quarzsand gravimetrisch zu bestimmen und diese mit den Benetzungseigenschaften zu korrelieren. Die Güte dieser Ergebnisse wird mit einer Mikroröntgentomographie (µ-CT) untersucht. Es konnte gezeigt werden, dass sich Quarzsand mit Paraffinöl nicht benetzen lässt und somit Reinheiten von 99,5 % bis 99,9 % erreicht werden, was das Ergebnis der µ-CT bestätigt. Einen Einfluss der Partikelgröße des Quarzsandes konnte im untersuchten Bereich nicht bestätigt werden.
Bauprojekte sind in der Regel komplexe Vorhaben. Sie werden mit Hilfe des Projektmanagements und dessen Verfahren, Prozessen und Techniken bewältigt. Dennoch sind deutsche Bauprojekte nicht selten von Kosten- und Terminüberschreitungen betroffen. Ziel dieser Arbeit ist es, mögliche Optimierungsfelder im Planungs- und Steuerungsprozess eines Unternehmens für Industriebauprojekte zu identifizieren und darauf aufbauende Verbesserungsansätze zu erarbeiten. Um die Ziele verfolgen zu können, wurde eine qualitative Sozialforschung mittels Experteninterviews durchgeführt. Die Expertenaussagen verdeutlichen weiterhin Optimierungspotenzial, sowohl im Planungs- als auch im Steuerungsprozess. Ausgewählte Techniken (hauptsächlich aus dem klassischen Projektmanagement) dienen indessen dazu, die Effektivität und Effizienz des Planungsprozesses zu erhöhen. Innerhalb des Steuerungsprozesses zeigt sich, dass viele Optimierungsbereiche der Steuerung auf den Defiziten der Planung beruhen.
Geometrieerzeugung von Evolventenzahntrieben: Profilverschobene schrägverzahnte Stirnzahnräder
(2022)
In dieser Arbeit wird die Zahnradgeometrie von Stirnrädern berechnet und formatiert, um sie in ein CAD-Programm zu übertragen. Dabei werden die Konturen der Evolvente und der Trochoide nach den gleichen Regel wie bei der Herstellung durch Wälzfräsen erzeugt. Der Anwender hat die Möglichkeit die Haupteigenschaften wie Modul, Zahnkopfspiel und Eckenverrundung einzugeben. Zusätzlich können auch schrägverzahnte, profilverschobene Stirnräder mit Hochverzahnung und Kopfkürzung erzeugt werden.
Per Datenausgabe werden die Koordinaten gespeichert und durch ein Makro in das CAD-Programm übertragen. Aus den beiden Konturzügen wird der 3D-Körper durch Austragen entlang der Helix erzeugt.
Zur Weiterverarbeitung wird die Zahnradgeometrie nach manueller Tesselierung in ein universales Dateiformat exportiert.
Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung kann angesichts der demografischen Entwicklung eine auskömmliche Versorgung im Alter bald nicht mehr sichern. Indem die Bürger:innen über eine kapitalgedeckte Alterssicherung am Unternehmensvermögen mittelbar beteiligt werden, könnte die Rentenlücke zumindest teilweise geschlossen werden. Das Unternehmensvermögen sollte bei einem neuen Reformanlauf auch vollständig in die Erbschaftsteuer einbezogen werden; dabei darf aber der Fortbestand der Unternehmen nicht gefährdet werden. Die Erbschaftsteuer auf Unternehmensvermögen könnte dabei als Finanzierungsquelle für eine kapitalgedeckte Altersgrundsicherung dienen.
Das Ziel der Bundesregierung von jährlich 400.000 neuen Wohnungen (davon 100.000 mit Sozialbindung) ist gefährdet. Deutschland steht nämlich möglicherweise eine längere Stagflationsphase bevor, die nicht zuletzt durch den Abriss von Lieferketten und den Anstieg der Energiepreise bedingt ist. Investoren von Wohnungen geraten dabei wirtschaftlich in die Zange: Einerseits sind die Möglichkeiten, weitere Mieterhöhungen durchzusetzen, aufgrund sinkender Realeinkommen beschränkt. Auf der anderen Seite explodiert aufgrund steigender Baukosten und Zinsen die Kostenseite. Dies alles dürfte sich auf die Investitionsbereitschaft sehr negativ auswirken, zumal derzeit noch keine Erleichterung in Gestalt eines deutlichen Absinkens der Bodenpreise zu erkennen ist. Letzteres ist allerdings ein Argument für den verstärkten Einsatz von öffentlich ausgegebenen Erbbaurechten, über die auch Sozialbindungen für die gesamte Vertragslaufzeit auferlegt werden können.
Allerdings können u. U. in der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Situation durchaus auch Erbbaurechtnehmer mit Bestandsverträgen in Probleme geraten. Die Ursache hierfür sind Anpassungen der Erbbauzinsen, deren Entwicklung an die Inflationsrate gekoppelt ist. Zwar existiert eine gesetzliche Billigkeitsprüfung. Diese setzt in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung aber möglicherweise zu geringe Hürden bei inflationsbedingt starken Erhöhungen der Erbbauzinsen. Diese Hürden könnte einerseits aber erhöht werden, indem neben den Bruttoverdiensten der Arbeitnehmer auf die Kerninflationsrate anstatt der Verbraucherpreissteigerungen Bezug genommen wird. Eine Alternative besteht in der Bezugnahme der Kappungsgrenze auf den Wohnungsmietindex, was allerdings einen Bruch mit der bisherigen wirtschaftlichen Logik der Kappungsgrenze bedeutet.
Bei von der öffentlichen Hand ausgegebenen Erbbaurechten würde sich ebenfalls eine freiwillige Bezugnahme der Anpassung der Erbbauzinsen im Rahmen von Gleitklauseln an der Kerninflationsrate empfehlen.
Die erstmalige Ausgabe von Erbbaurechten durch die öffentliche Hand sollte orientiert an langfristigen Baufinanzierungszinsen erfolgen. Dabei wäre jedoch ein Abschlag mit Blick auf die erwartete (Kern-) Inflation vorzunehmen, die bei Erbbaurechtsverträgen wegen der hier möglichen Wertsicherungsklauseln deutlich weniger auf die Rendite als bei Baufinanzierungen durchschlägt. Die Länder sind hier v. a. dahingehend gefordert, in den Gemeindeordnungen klarzustellen, dass ein derartiges Vorgehen nicht gegen das Gebot der Abgabe von Vermögenswerten zum „vollen Wert“ verstößt.
Ebenfalls vornehmlich den Aufgabenbereich der Länder (aber auch der Gemeinden) betrifft die Notwendigkeit, eine eigenständige Förderkulisse für bezahlbaren Wohnraum über Erbbaurechte aufzustellen, die perspektivisch die gesamte Vertragslaufzeit umfasst. Eine weitere Absenkung der Erbbauzinsen über das oben diskutierte Niveau (Orientierung an inflationsadjustierten langfristigen Baufinanzierungszinsen) stellt i.d.R. nur eine zweitbeste Lösung dar.