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Im Oktober 2019 veröffentlichte die Amerikanische Psychologische Gesellschaft APA die siebte, überarbeitete Auflage ihres Publikationshandbuchs "Publication Manual of the American Psychological Association". In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundregeln des enthaltenen Zitierregelwerks vorgestellt, ergänzt um eine Einführung in das Zitieren. Einige wenige Regeln wurden der deutschen Grammatik angepasst (z. B. hinsichtlich Kommasetzung vor "&").
Inhalt:
1. Zitieren: Einleitung
2. Zitieren: Definitionen, Grundregeln und Plagiate
3. Zitiersysteme: Klassifikation
4. Zitiersysteme: APA – ein erster Eindruck
5. Text: Kurzbelege gestalten und platzieren
6. Text: sinngemäße Zitate
7. Text: direkte Zitate
8. Literaturverzeichnis: Inhalt und Sortierung (allgemein)
9. Literaturverzeichnis: Autor-Element (allgemein)
10. Literaturverzeichnis: Datum-Element (allgemein)
11. Literaturverzeichnis: Titel-Element (allgemein)
12. Literaturverzeichnis: Quellen-Informations-Element (allgemein)
13. Literaturverzeichnis: Quellen-DOI/URL-Element (allgemein)
14. Literaturverzeichnis: Schriftwerke
14.1 Periodika (Beiträge in Zeitschriften, Zeitungen etc.)
14.2 Bücher (Fach-, Lehrbücher, Sammel-, Nachschlagewerke u. Ä.)
14.3 Beiträge in Sammel- und Nachschlagewerken
14.4 Berichte und graue Literatur
14.5 Tagungs- und Konferenzbeiträge
14.6 Dissertationen und Abschlussarbeiten
14.7 Rezensionen und Besprechungen (in Periodika oder Blogs)
14.8 Unveröffentlichte und informell veröffentlichte Werke
14.9 Normblätter
14.10 Patentschriften
14.11 Spezial: Juristische Texte
15. Datensätze, Software und Tests
15.1 Datensätze
15.2 Software, mobile Apps, Apparaturen und Ausrüstung
16. Tests, Skalen und Messinstrumente
17. Audiovisuelle Medien
17.1 Audiovisuelle Werke (allgemein)
17.2 Ton-Bild-Werke (Filme etc.)
17.3 Tonwerke (Musikalben etc.)
17.4 Bildwerke (Karten etc.)
18. Online-Medien
18.1 Soziale Medien
18.2 Webseiten und Websites
19. Abbildungszitate gemäß APA
20. Zitiersysteme: APA-Handbuch und -Zitierhilfen
21. Zitiersysteme: Alternativen
22. Extra: Tipps für das Zusammenstellen einer Literaturgrundlage
Der Erbbauzins ist bei kommunalen Erbbaurechten sowohl eine zentrale Stellgröße für die Wirtschaftlichkeit als auch von kommunalwirtschafts- und beihilferechtlicher Relevanz. Er wird zumeist ermittelt, indem ein geeigneter Erbbauzinssatz auf den Bodenwert angelegt wird. Der Erbbauzinssatz sollte dabei marktgerecht sein. Sowohl die Ableitung des Erbbauzinssatzes aus dem Primärmarkt (erstmalige Ausgabe von Erbbaurechten) wie aus dem Sekundärmarkt (Weiterverkäufe) ist aber zumindest bei Erbbaurechten für Mehrfamilienhäuser derzeit kaum sinnvoll zu diesem Zwecke durchzuführen. Auch der Liegenschaftszinssatz ist ungeeignet, da er aus einem Modell für Volleigentum mit einer vollkommen anderen Risiko-/Rendite-Konstellation abgeleitet wird. Daher wird für eine stärkere Anwendung ökonomisch basierter Verfahren plädiert und hierbei ein kapitalmarktorientiertes Mark-to-Model-Verfahren dargestellt. Erste überschlägige Ermittlungen legen zudem die Orientierung an langfristigen Baufinanzierungssätzen als Daumenregel nahe. Regelmäßig dürften von Kommunen für die Ermittlung von marktgerechten Erbbauzinssätzen öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Grundstückssachverständige betraut werden, denen die betreffenden Verfahren jedoch oftmals fremd sind. Auch stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit, da sie sich als Best Practice-Verfahren bislang nicht etabliert haben. Daher wäre dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber anzuraten, die Ermittlung marktgerechter Erbbauzinssätze ausdrücklich zu regeln und dabei jenseits von Mark-to-Market-Verfahren weitere geeignete ökonomisch gestützte Methoden wie auch empirisch abgesicherte „Daumenregeln“ zuzulassen.
In Deutschland findet die Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen sehr oft unter politischen Gesichtspunkten, aber wenig am Markt orientiert statt. Die Akzeptanz des Erbbaurechts leidet hierunter. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Festlegung des Erbbauzinses, der angesichts des niedrigen Zinsniveaus oft als unangemessen empfunden wird. Andererseits stellt sich die Ableitung „marktgerechter“ Erbbauzinsen im Vergleichswege schwierig dar. Im Beitrag wird daher ein praxisbezogener, auf der Kapitalmarkttheorie basierender Ansatz für die Festlegung marktgerechter Erbbauzinsen dargestellt. Wichtig ist dabei die Verschiebung der Rendite/Risiko-Position, die sich aufgrund der Bestellung von Erbbaurechten gegenüber Volleigentum ergibt. Sowohl der Erbbauverpflichtete wie auch der Erbbauberechtigte dürfen sich diesbezüglich nicht schlechter als bei Volleigentum stellen. Diese Anforderung wird durch die Sharpe Ratio konkretisiert. Damit sich der Erbbauberechtigte nicht gegenüber Volleigentum verschlechtert, bedarf es einer „Subventionierung“ seiner Rendite. Es wird gezeigt, dass dies durch den Erbbauberechtigten ohne Einbußen in seiner Rendite/Risiko-Position gegenüber Volleigentum geschehen kann. Auf Grundlage dieser Überlegungen werden Mindestrenditeforderungen für den Erbbauberechtigten und Höchstsätze für den Erbbauverpflichteten kalkuliert, die sich auf die Bodenwerte beziehen.