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Der Automobilhandel befindet sich in einer momentanen Phase des Umbruchs. Der Trend zum Kauferlebnis online, verstärkt durch die Pandemie, und die durch die Dieselproblematik entfachte Diskussion zum Emissionsausstoß und Fahrverboten für Verbrennungsmotoren im Fahrzeugbereich, treibt den Wandel zu elektrischen Antriebstechnologien an. Durch diese Umstellung ergeben sich neue Möglichkeiten für das Fahrzeug im Bereich der Digitalisierung. Die branchenübergreifende Digitalisierung findet sich auch in den neuen Vertriebssystemen der Automobilhersteller wieder. Hierbei ist zudem eine Veränderung der Absatzkanäle zu beobachten. Der Kunde weicht beim Autokauf davon ab, exklusiv zu dem Händler seines Vertrauens zu gehen und sich hier durch den gesamten Verkaufsprozess hinweg betreuen zu lassen. Vielmehr verschieben sich einzelne Teilbereiche in das Internet. So müssen etablierte Prozesse neugestaltet werden, um weiterhin im Markt und im Wettbewerb bestehen zu können.
Das Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung zweier Forschungsfragen. Zum einen soll der Status-Quo der Digitalisierung von Vertriebsinstrumenten im Autohaus untersucht werden. Konkret geht es dabei um die Frage, in welcher Art und Weise die Digitalisierung den Vertrieb beeinflusst und welche Effekte sich daraus ergeben. Zum anderen stellt sich die Frage wie die Digitalisierung in Form des Internets, als Absatzkanal für die Automobilindustrie geeignet ist, und ob derart komplexe Produkte wie ein Neufahrzeug über diesen Kanal abgesetzt werden können. Weiterhin soll betrachtet werden, welche Veränderungen in den Vertriebsstrukturen das beim stationären Autohändler verursacht.
Die Arbeit befasst sich ausschließlich mit der Digitalisierung bei Vertragshändlern mit Volumenzielen im Neuwagen-Bereich. Damit sind die Luxus- oder Premiummarken ausgeschlossen. Außerdem wird im Autohaus in zwei Kundenkategorien unterschieden. Es gibt die Großabnehmer und die Einzelkunden. Die Großabnehmer sind Unternehmen, die durch eine vordefinierte Anzahl an Mindestabnahmen einen besonderen Status und Konditionen genießen. Die Einzelkunden sind private Abnehmer oder gewerbliche Kunden, die die Mindestabnahme nicht erreichen. Die Arbeit beschränkt sich ausschließlich auf die Analyse und Auswirkungen der Veränderungen im Segment der Einzelkunden.
Die vorliegende Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Frage, ob weibliche Führungskräfte aufgrund spezieller Führungskompetenzen auf den langfristigen Unternehmenserfolg einzahlen. Besondere Beachtung findet hierbei der Faktor der Emotionalen Intelligenz. Nach wie vor ist der Anteil weiblicher Führungskräfte auf deutschen Managementebenen auffallend gering. Um ein Verständnis für die Hintergründe dieser Thematik zu entwickeln, werden zunächst die Ursachen geschlechtsbedingter Differenzierungen erläutert. Die wesentlichen Erkenntnisse entstammen dem Bereich der Geschlechterforschung. Im Anschluss werden diese im Kontext der Führung beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Frage, ob und inwiefern sich ein potentieller weiblicher Führungsstil von der als männlich geltenden Führung unterscheidet. Im weiteren Verlauf des Artikels wird das Phänomen der Emotionalen Intelligenz im Detail betrachtet. Dieses gilt im Kontext der Führung seit geraumer Zeit als Erfolgsfaktor. Ob und inwiefern diese Annahme tatsächlich Bestand hat, soll daher zunächst herausgestellt werden. Abschließend wird geprüft, ob es sich bei der Emotionalen Intelligenz um eine vorwiegend weibliche Kompetenz handelt
Das Ziel der Bundesregierung von jährlich 400.000 neuen Wohnungen (davon 100.000 mit Sozialbindung) ist gefährdet. Deutschland steht nämlich möglicherweise eine längere Stagflationsphase bevor, die nicht zuletzt durch den Abriss von Lieferketten und den Anstieg der Energiepreise bedingt ist. Investoren von Wohnungen geraten dabei wirtschaftlich in die Zange: Einerseits sind die Möglichkeiten, weitere Mieterhöhungen durchzusetzen, aufgrund sinkender Realeinkommen beschränkt. Auf der anderen Seite explodiert aufgrund steigender Baukosten und Zinsen die Kostenseite. Dies alles dürfte sich auf die Investitionsbereitschaft sehr negativ auswirken, zumal derzeit noch keine Erleichterung in Gestalt eines deutlichen Absinkens der Bodenpreise zu erkennen ist. Letzteres ist allerdings ein Argument für den verstärkten Einsatz von öffentlich ausgegebenen Erbbaurechten, über die auch Sozialbindungen für die gesamte Vertragslaufzeit auferlegt werden können.
Allerdings können u. U. in der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Situation durchaus auch Erbbaurechtnehmer mit Bestandsverträgen in Probleme geraten. Die Ursache hierfür sind Anpassungen der Erbbauzinsen, deren Entwicklung an die Inflationsrate gekoppelt ist. Zwar existiert eine gesetzliche Billigkeitsprüfung. Diese setzt in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung aber möglicherweise zu geringe Hürden bei inflationsbedingt starken Erhöhungen der Erbbauzinsen. Diese Hürden könnte einerseits aber erhöht werden, indem neben den Bruttoverdiensten der Arbeitnehmer auf die Kerninflationsrate anstatt der Verbraucherpreissteigerungen Bezug genommen wird. Eine Alternative besteht in der Bezugnahme der Kappungsgrenze auf den Wohnungsmietindex, was allerdings einen Bruch mit der bisherigen wirtschaftlichen Logik der Kappungsgrenze bedeutet.
Bei von der öffentlichen Hand ausgegebenen Erbbaurechten würde sich ebenfalls eine freiwillige Bezugnahme der Anpassung der Erbbauzinsen im Rahmen von Gleitklauseln an der Kerninflationsrate empfehlen.
Die erstmalige Ausgabe von Erbbaurechten durch die öffentliche Hand sollte orientiert an langfristigen Baufinanzierungszinsen erfolgen. Dabei wäre jedoch ein Abschlag mit Blick auf die erwartete (Kern-) Inflation vorzunehmen, die bei Erbbaurechtsverträgen wegen der hier möglichen Wertsicherungsklauseln deutlich weniger auf die Rendite als bei Baufinanzierungen durchschlägt. Die Länder sind hier v. a. dahingehend gefordert, in den Gemeindeordnungen klarzustellen, dass ein derartiges Vorgehen nicht gegen das Gebot der Abgabe von Vermögenswerten zum „vollen Wert“ verstößt.
Ebenfalls vornehmlich den Aufgabenbereich der Länder (aber auch der Gemeinden) betrifft die Notwendigkeit, eine eigenständige Förderkulisse für bezahlbaren Wohnraum über Erbbaurechte aufzustellen, die perspektivisch die gesamte Vertragslaufzeit umfasst. Eine weitere Absenkung der Erbbauzinsen über das oben diskutierte Niveau (Orientierung an inflationsadjustierten langfristigen Baufinanzierungszinsen) stellt i.d.R. nur eine zweitbeste Lösung dar.
Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung kann angesichts der demografischen Entwicklung eine auskömmliche Versorgung im Alter bald nicht mehr sichern. Indem die Bürger:innen über eine kapitalgedeckte Alterssicherung am Unternehmensvermögen mittelbar beteiligt werden, könnte die Rentenlücke zumindest teilweise geschlossen werden. Das Unternehmensvermögen sollte bei einem neuen Reformanlauf auch vollständig in die Erbschaftsteuer einbezogen werden; dabei darf aber der Fortbestand der Unternehmen nicht gefährdet werden. Die Erbschaftsteuer auf Unternehmensvermögen könnte dabei als Finanzierungsquelle für eine kapitalgedeckte Altersgrundsicherung dienen.
Der Erbbauzins ist bei kommunalen Erbbaurechten sowohl eine zentrale Stellgröße für die Wirtschaftlichkeit als auch von kommunalwirtschafts- und beihilferechtlicher Relevanz. Er wird zumeist ermittelt, indem ein geeigneter Erbbauzinssatz auf den Bodenwert angelegt wird. Der Erbbauzinssatz sollte dabei marktgerecht sein. Sowohl die Ableitung des Erbbauzinssatzes aus dem Primärmarkt (erstmalige Ausgabe von Erbbaurechten) wie aus dem Sekundärmarkt (Weiterverkäufe) ist aber zumindest bei Erbbaurechten für Mehrfamilienhäuser derzeit kaum sinnvoll zu diesem Zwecke durchzuführen. Auch der Liegenschaftszinssatz ist ungeeignet, da er aus einem Modell für Volleigentum mit einer vollkommen anderen Risiko-/Rendite-Konstellation abgeleitet wird. Daher wird für eine stärkere Anwendung ökonomisch basierter Verfahren plädiert und hierbei ein kapitalmarktorientiertes Mark-to-Model-Verfahren dargestellt. Erste überschlägige Ermittlungen legen zudem die Orientierung an langfristigen Baufinanzierungssätzen als Daumenregel nahe. Regelmäßig dürften von Kommunen für die Ermittlung von marktgerechten Erbbauzinssätzen öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Grundstückssachverständige betraut werden, denen die betreffenden Verfahren jedoch oftmals fremd sind. Auch stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit, da sie sich als Best Practice-Verfahren bislang nicht etabliert haben. Daher wäre dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber anzuraten, die Ermittlung marktgerechter Erbbauzinssätze ausdrücklich zu regeln und dabei jenseits von Mark-to-Market-Verfahren weitere geeignete ökonomisch gestützte Methoden wie auch empirisch abgesicherte „Daumenregeln“ zuzulassen.
Global vernetzte Supply Chains (SC) führen bei den Unternehmen zu geringeren Kosten, aber zugleich erhöhen diese auch die Abhängigkeit ggü. den Lieferanten und die Störanfälligkeit der SCs wird erhöht. In den vergangenen Jahren haben zudem die Unsicherheiten für die SCs stark zugenommen. Treiber waren hier u.a. der Brexit, Handelskonflikte oder auch die Corona-Pandemie. In diesem Zusammenhang steht verstärkt die Entwicklung neuer SC-Strategien im Fokus der Unternehmen. Dabei wird stark auf die Verbesserung der Resilienz der SCs geachtet, um dadurch u.a. die Risiken für die SCs zu reduzieren. Die Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen steigender Unsicherheiten auf das Design sowie die Resilienz von SCs und hat das Ziel zu ermitteln, ob es Änderungen in der SC bedarf, um auf die Auswirkungen steigender Unsicherheiten zu reagieren und wie die Resilienz zukünftig sichergestellt werden kann (Trade-off zwischen Resilienz und Kosteneffizienz). Im Rahmen der Untersuchung erfolgte eine qualitative Forschung in Form von Experteninterviews, da so u.a. spezifische Meinungen oder auch Begründungen und Einstellungen von bestimmten Personen zu den vorliegenden Thematiken ermittelt werden können. Die Ergebnisse zeigen, dass die Kosten weiterhin meist der entscheidende Aspekt sind und es mehr Transparenz, Flexibilität sowie ein besseres Risikomanagement nötig ist. Des Weiteren bedarf es zukünftig u.a. einer größeren Berücksichtigung von Unsicherheiten, eine Erhöhung von Sicherheitsbeständen sowie eine Verringerung der Komplexität der SCs und u.U. mehr Local Sourcing. Es empfiehlt sich eine weitere Untersuchung hinsichtlich der Kosten, die durch Resilienz-Instrumente sowie durch fehlende Resilienz entstehen können, durchzuführen.
Geometrieerzeugung von Evolventenzahntrieben: Profilverschobene schrägverzahnte Stirnzahnräder
(2022)
In dieser Arbeit wird die Zahnradgeometrie von Stirnrädern berechnet und formatiert, um sie in ein CAD-Programm zu übertragen. Dabei werden die Konturen der Evolvente und der Trochoide nach den gleichen Regel wie bei der Herstellung durch Wälzfräsen erzeugt. Der Anwender hat die Möglichkeit die Haupteigenschaften wie Modul, Zahnkopfspiel und Eckenverrundung einzugeben. Zusätzlich können auch schrägverzahnte, profilverschobene Stirnräder mit Hochverzahnung und Kopfkürzung erzeugt werden.
Per Datenausgabe werden die Koordinaten gespeichert und durch ein Makro in das CAD-Programm übertragen. Aus den beiden Konturzügen wird der 3D-Körper durch Austragen entlang der Helix erzeugt.
Zur Weiterverarbeitung wird die Zahnradgeometrie nach manueller Tesselierung in ein universales Dateiformat exportiert.